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Wichtige Informationen für Sie als Geschädigten
Wenn die Haftung geklärt ist, haben Sie als Geschädigter das Recht auf einen Sachverständigen und ein Rechtanwalt Ihrer Wahl. Das Beste daran ist, das kostet Sie gar nichts, da die gegnerische Versicherung Ihren Schaden, den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und sonstige Kosten die Ihnen durch den Unfall endstanden sind, übernimmt. Ich kümmere mich auch gerne um den Rechtsbeistand. Das ist wichtig, weil Sie einen Verkehrsrechtsanwalt brauchen, da diese spezialisiert auf das Verkehrsrecht sind und Ihnen Ihr zustehendes Recht in vollen Umfang einfordern können. Das ist wichtig, weil die Versicherungen immer wieder Gutachten kürzen und ohne Anwalt. Ihnen steht aber das zu was der Kfz-Sachverständige Ihrer Wahl im Gutachten festlegt. Viele Versicherungen probieren Sie auch nach dem Unfall zu überzeugen, dass Sie den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen müssen. Sie haben aber das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl.